Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat und als parlamentarische Demokratie organisiert. Das Grundgesetz  legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Diese Macht überträgt das Volk für die Dauer einer Wahlperiode den Parlamenten (Bundestag und Landtage).

Die Staatsgewalt ist auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die für die Rechtsprechung zuständige Gewalt (Judikative) verteilt. Diese Gewaltenteilung ist fester Bestandteil jeder Demokratie und in Deutschland im Grundgesetz, der Verfassung, verankert. Zur Legislative zählen die Parlamente, zur Exekutive die Regierungen. Eine zentrale Rolle kommt der Judikative zu, weil die Richterinnen und Richter an den Gerichten der Länder und der Bundesgerichte unabhängig sind und allein auf Grundlage der Gesetze entscheiden. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht , das über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht. An die Rechtsprechung der 16 Verfassungsrichterinnen und -richter sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist der protokollarisch ranghöchste Repräsentant bzw. die protokollarisch ranghöchste Repräsentantin Deutschlands. Protokollarisch an zweiter Stelle steht der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin. Vertreten wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin durch den Bundesratspräsidenten oder die Bundesratspräsidentin – ein Amt, das im jährlichen Turnus eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident der 16 Länder innehat. Das Amt mit der größten politischen Gestaltungsmacht ist das des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, der oder die auch die Richtlinien der Politik bestimmt. Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtsdes höchsten deutschen Gerichts, gehört ebenfalls zu den hohen Repräsentanten.

Quelle: https://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/politik-deutschland/politisches-system

Beteiligung der Bürger

Wahlen (Nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG).

Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. Wahlen dienen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Auf Bundesebene wird alle 4 Jahre der Bundestag nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Die Wähler haben bei diesem Wahlsystem zwei Stimmen, die an unterschiedliche Parteien gehen können (so genanntes Stimmen-Splitting): Mit der Erststimme entscheiden sie nach dem Mehrheitswahlrecht, welcher Kandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll, mit der Zweitstimme nach dem Verhältniswahlrecht, welche Partei sie bevorzugen. Letztendlich entscheiden die Zweitstimmen größtenteils über die Sitzverteilung im Bundestag. Da die mit der Erststimme direkt gewählten Kandidaten in jedem Fall ihren Sitz behalten, auch wenn der Partei nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen, kommt es bei Bundestagswahlen normal zu Überhangmandaten. Das personalisierte Verhältniswahlrecht soll die Vorteile des Mehrheitswahlrechts und des Verhältniswahlrechts miteinander verbinden.

Um die Zersplitterung des Parlaments in zu viele Kleinparteien zu verhindern, gibt es eine Sperrklausel. Danach zählen die Zweitstimmen einer Partei nur für die Verteilung der Mandate, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhält. Allerdings dürfen direkt gewählte Bewerber (wenn es nur einer oder zwei sind) immer in den Bundestag einziehen, können dann allerdings im Bundestag keine Fraktion bilden.

Neben den Bundestagswahlen entscheiden die Bürger in Deutschland auch über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, der Landtage und der Gemeindevertretungen in den Kommunen. Das jeweilige Wahlsystem ist im Europawahlgesetz, in der entsprechenden Landesverfassung bzw. im Kommunalwahlgesetz des Landes festgelegt. Bei Kommunalwahlen erstreckt sich das Wahlrecht jeweils auf alle EU-Bürger, die in dem jeweiligen Bezirk ihren Wohnsitz haben. An der Europawahl können Bürger entweder in dem Staat ihres Wohnsitzes oder ihrer Nationalität teilnehmen. Lediglich das Wahlrecht zu Landtagen und Bundestag ist an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden.

In der Praxis wird häufig kritisiert, dass sich in Deutschland die schiere Anzahl von Wahlen, und damit verbundenen Wahlkämpfen (Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Europawahlen) sowie eine Legislaturperiode des Bundestags von nur 4 Jahren negativ auf die Ausgestaltung der Politik auswirke, da die diversen Wahltermine nicht miteinander koordiniert sind und in Wahlkampfzeiten die Parteien – zu Recht oder zu Unrecht – darum bemüht sind, grundsätzlich alles zu unterlassen, was Stimmen kosten könnte (siehe auch: Superwahljahr). Politikwissenschaftlich wird auch diskutiert, inwieweit die Wähler in einem System mit vielen (relativ schwachen) Machtzentren, die sich ausbalancieren müssen und letztlich im Konsenszwang alles einebnen, wirklichen Einfluss auf die Richtung der Politik ausüben können (engl. „meaningful election“).

Direkte Demokratie

Insbesondere auf der Bundesebene kennt Deutschland – trotz Art. 20 Abs. 2 GG, der Abstimmungen ausdrücklich aufführt – wenige direkte Beteiligungsmöglichkeiten: Nur bei dem Zuschnitt der Bundesländer – Zusammenlegung, Aufspaltung oder Grenzveränderung – sind nach Art. 29 GG Volksabstimmungen im Grundgesetz vorgesehen.

Auf Landesebene gibt es je nach Bundesland mehr oder weniger starke Einflussmöglichkeiten durch Bürgerentscheide und Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren. Hier muss im Einzelnen betrachtet werden, wie hoch die Hürde für solche Initiativen jeweils sind. Die Grenzen dieser Beteiligung liegen in den Grenzen der Kompetenzen des Bundeslandes.

Weitere Möglichkeiten

Jeder Bürger hat durch das Petitionsrecht die Möglichkeit, Eingaben an das Europäische Parlament, den Bundestag und sein Landesparlament zu senden. Die Wahlkreisabgeordneten halten Sprechstunden ab, um Kontakt mit den Bürgern aufrechtzuerhalten. Jeder kann dort sein Anliegen vorbringen.

Für einzelne Gruppierungen, die sonst politisch stumm bleiben müssten, wurde nach skandinavischem Vorbild die Institution der öffentlichen Ombudsleute eingeführt (nicht immer unter diesem Namen).

Verbände, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind bei bestimmten Themen stark in die Entscheidungsvorbereitung involviert. Die Mitarbeit in solchen Organisationen ermöglicht ähnlich wie die Mitarbeit in den Parteien gewisse Beteiligungsmöglichkeiten. Direkter sind die kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner bei Planungsverfahren von Großprojekten.

Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik, insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.

Lobbyregister

Weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland

https://www.demokratie-leben.de/das-programm/ueber-demokratie-leben